BOZBAY INTERNATIONAL FRANCHISE-BETRIEBSMODELL UND VEREINBARUNG BOZBAY – Siebenjähriger Franchise-Rahmen für grenzüberschreitende Dienstleistungen
OBLIGATORISCHER RECHTLICHER HINWEIS
Dieses Dokument ist eine umfassende geschäftliche und rechtliche Vorlage für grenzüberschreitende Dienstleistungs-Franchise-Beziehungen. Vorläufige Franchise-Informationen, Handelsvertretungen, Steuern, Arbeitsrecht, Datenschutz, Devisen, Wettbewerb, elektronische Signatur und Markengesetze variieren je nach Land. Bevor das Dokument unterzeichnet oder verwendet wird, muss es von autorisierten Rechtsanwälten in der Türkei und im Land des Franchisenehmers geprüft und an die lokale Gesetzgebung angepasst werden. Nichts in dieser Vorlage garantiert die absolute Anwendbarkeit in jedem Land.
VERSION 1.0 | 2026
DOKUMENTENSTRUKTUR
• TEIL I – FUNKTIONSMODELL UND GEGENSEITIGE VORTEILE • TEIL II – Vorabgenehmigung für die Einrichtung eines Franchise-Büros • TEIL III – INTERNATIONALE FRANCHISE-VEREINBARUNG • TEIL IV – ANHÄNGE, UNTERSCHRIFTEN UND ANTRAGSFORMULARE
PARTEIEN
Empfangende PARTEI A / FRANCHISER PARTEI B / FRANCHISE-KÄUFER Handelsname BOZBAY __________________________ ____________________________ Registrierungsnr. BOZBAY __________________________ ____________________________ Registrierte Adresse BOZBAY __________________________ ____________________________ Autorisierter Vertreter BOZBAY __________________________ ____________________________ Offizielle E-Mail-Adresse BOZBAY __________________________ ____________________________ Land/Region BOZBAY __________________________ ____________________________ Datum des Inkrafttretens BOZBAY ______________________________ ____________________________
Dauer: Sieben (7) Jahre, vorbehaltlich Einhaltung und Kündigungsrechten.
ABSCHNITT I – ARBEITSMODELL UND GEGENSEITIGE VORTEILE
1. Art des Modells
Das Modell basiert auf der Gründung eines lokal betriebenen BOZBAY-Franchise-Büros im genehmigten Gebiet. Der Franchisenehmer entwickelt den Markt, betreibt das lokale Büro, generiert Leads, organisiert Meetings und verwaltet lokale Kundenbeziehungen. BOZBAY Türkiye verwaltet als zentrales technisches, strategisches, kreatives und Produktionszentrum Umfang, Preise, Anwendungsstandards, Qualitätskontrolle und Endlieferung.
2. Partei A – BOZBAY Türkiye
Partei A; BOZBAY besitzt oder hat autorisierte Kontrolle über den Namen, die Marken, die visuelle Identität, die Website-Architektur, das Social-Media-System, das Know-how, die Servicemethodik, die Vorlagen, die Betriebsstandards, die Schulungsmaterialien, die Preisrahmen und das zentrale Anwendungsteam.
Drittpartei B – Lokaler Franchisenehmer
Partei B ist eine unabhängige juristische Person mit Sitz im zugelassenen Land. Es finanziert und betreibt das lokale Büro, beschäftigt lokales Personal, deckt das lokale Werbebudget, erschließt den Markt, erfasst alle potenziellen Kunden im genehmigten CRM und hält die BOZBAY-Standards ein.
4. Vorteile von BOZBAY
BOZBAY wächst international durch die Aufrechterhaltung zentraler Implementierung, technischer Kontrolle, Eigentum an geistigem Eigentum und Qualitätsstandards. BOZBAY erhält sechzig Prozent (60 %) der im Finanzanhang beschriebenen ausschüttbaren Projekteinnahmen.
5. Vorteil für den Franchisenehmer
Franchisenehmer; Es betritt den Markt mit einer verbesserten Marke, einem integrierten Serviceportfolio, einem zentralen Anwendungsteam, Vertriebstools, technischer Besprechungsunterstützung, Schulungen und dokumentierten Betriebssystemen, ohne alle kreativen und technischen Abteilungen vor Ort von Grund auf neu einzurichten.
6. Kundenreise
Lead-Registrierung → Qualifizierung → Einführungstreffen → obligatorisches gemeinsames technisches Treffen → Bedarfsanalyse → von BOZBAY genehmigter Umfang und Vorschlag → Vertrag und Vorauszahlung → Projekteröffnung → zentraler Antrag → Qualitätsgenehmigung → Lieferung → Sammlung, Berichterstattung und Erneuerung.
7. Obligatorische gemeinsame Treffen
Der Franchisenehmer kann grundlegende Einführungsgespräche alleine abhalten. Der autorisierte Vertreter von BOZBAY muss physisch oder online an jeder Besprechung teilnehmen, die technische Beratung, Strategie, Verpflichtung, endgültige Preisgestaltung, Projektumfang, Dauer, Verhandlung oder verbindliche Erklärung umfasst.
8. Einkommensprinzip
Die ausschüttbaren Projekteinnahmen werden zu 60 % auf BOZBAY Türkiye und zu 40 % auf Franchise-Bereich verteilt. Der Berechnung liegen ausschließlich die tatsächlich eingezogenen Beträge zugrunde; abzüglich Steuern, Rückerstattungen, Ausgaben für Kundenwerbung und vorab genehmigter direkter Projektkosten Dritter.
9. Lokale Marketingverpflichtung
Der Franchisenehmer stellt auf eigene Kosten ein regelmäßiges monatliches Budget für lokale Werbung und Marktentwicklung zur Verfügung. Das anfängliche Mindestbudget und der Kampagnenplan werden in Anhang 5 festgelegt und von BOZBAY genehmigt. Werbekonten, Creatives, Zielgruppen und Berichterstattung unterliegen der Marken- und Qualitätsgenehmigung von BOZBAY.
10. Zentrales Umsetzungsprinzip
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von BOZBAY erfolgt die gesamte Strategie-, Design-, Digital-, Medien-, Geschäftsentwicklungs- und Projektentwicklungsproduktion durch BOZBAY Türkiye oder unter seiner Kontrolle. Der Franchisenehmer darf BOZBAY-Dienste ohne Genehmigung nicht vor Ort auslagern, umbenennen oder kopieren.
ABSCHNITT II – VORLÄUFIGE GENEHMIGUNG FÜR DIE EINRICHTUNG EINES FRANCHISE-BÜROS
Zweck Diese vorläufige Genehmigung bestätigt, dass BOZBAY dem Franchisenehmer-Kandidaten erlaubt, mit der Prüfung, der Unternehmensvorbereitung, der Büroauswahl, dem Geschäftsplan, den Bank- und Lizenzverfahren und der Eröffnungsplanung für die vorgeschlagene Region zu beginnen. Erstellt keine unmittelbare Markenlizenz. Diese Genehmigung allein gewährt nicht das Recht, den Namen, das Logo, die Domainnamen, Social-Media-Seiten, Kundenmaterialien oder die kommerzielle Identität von BOZBAY öffentlich zu verwenden. Verwenden; Es beginnt mit der Unterzeichnung des endgültigen Vertrages, der Zahlung der vereinbarten Gebühren, dem Abschluss der Schulung und der Ausstellung des schriftlichen Eröffnungszertifikats. Voraussetzungen Kandidat; muss die rechtliche und finanzielle Prüfung abschließen, die wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen, Unternehmensdokumente einreichen, geeignete Büroräume bereitstellen, einen qualifizierten Büroleiter und Geschäftsentwicklungsbeauftragten ernennen, einen 12-monatigen Marketingplan und ein Budget einreichen, Vertraulichkeitsdokumente unterzeichnen und die BOZBAY-Konformitätsprüfung bestehen. Gültigkeit Die Vorabgenehmigung ist neunzig (90) Tage gültig, sofern sie nicht schriftlich verlängert wird. Wenn die Bewertung negativ ausfällt oder der Kandidat vertrauliche Informationen oder den Namen BOZBAY missbraucht, kann BOZBAY die Genehmigung vor dem endgültigen Vertragsabschluss widerrufen. Keine Exklusivität Eine regionale Exklusivität wird im Vorfeld nicht gewährt, es sei denn, BOZBAY erklärt dies ausdrücklich schriftlich. WICHTIG Diese vorläufige Genehmigung ersetzt nicht den endgültigen Franchisevertrag und erlaubt keine öffentliche Nutzung der Marke BOZBAY ohne die Ausstellung des Eröffnungszertifikats.
KAPITEL III – INTERNATIONALER FRANCHISEVERTRAG
Artikel 1 – Definitionen
Vertrag, genehmigtes Gebiet, Markenvermögen, Kunde, vertrauliche Informationen, ausschüttbare Projekteinnahmen, Franchisesystem, Bruttoeinnahmen, geistiges Eigentum, Know-how, Lead, lokales Büro, Handbuch, Projekt, Dienstleistungen und Dauer sind die grundlegenden Definitionen. Anhänge sind Bestandteil des Vertrages.
Artikel 2 – Gewährung von Franchiserechten
BOZBAY gewährt dem Franchisenehmer ein begrenztes, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, während der Laufzeit ein einziges genehmigtes BOZBAY-Service-Franchise-Büro im Gebiet zu betreiben und die genehmigten Markenwerte nur in zulässigen Diensten und Kanälen zu nutzen.
Artikel 3 – Dauer
Die Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und hat eine Laufzeit von sieben (7) Jahren, sofern sie nicht früher gekündigt wird. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch; Erforderlich sind eine schriftliche Genehmigung, die vollständige Einhaltung, die Zahlung aller Schulden, eine aktuelle Schulung und die Unterzeichnung des BOZBAY-Vertrags zu diesem Zeitpunkt.
Artikel 4 – Unabhängige Parteien
Der Franchisenehmer ist ein unabhängiger Auftragnehmer und ist für seine eigenen rechtlichen, steuerlichen, arbeitsrechtlichen, mietvertraglichen und betrieblichen Verpflichtungen verantwortlich. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, entsteht keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Geschäftsbeziehung oder keine Befugnis, BOZBAY zu binden.
Artikel 5 – Territorium und Exklusivität
Die Gebietsrechte sind auf das in Anhang 1 angegebene Land, die Stadt oder das Gebiet beschränkt. Wenn Exklusivität gewährt wird, unterliegt sie Mindestleistungs-, Compliance-, Berichts- und Zahlungsanforderungen. Im Falle einer erheblichen oder wiederholten Minderleistung kann BOZBAY die Zone in den nicht-exklusiven Status umwandeln.
Artikel 6 – Office-Einrichtung
Der Franchisenehmer verfügt über ein professionelles Büro, rechtliche Unterlagen, erforderliche Lizenzen, geeignete Besprechungsräume, sicheres Internet, genehmigte Beschilderung, offizielle E-Mail-Konten, CRM-Zugang und ausreichend Personal vor Ort. Umzüge oder zusätzliche Büros können nicht ohne schriftliche Genehmigung eröffnet werden.
Artikel 7 – Lokales Team
Das Mindestteam besteht aus dem Büroleiter und einem Business Development- oder Vertriebsmitarbeiter. Je nach Marktgröße können zusätzliche Rollen angefordert werden. Alle Mitarbeiter und Auftragnehmer unterzeichnen Vertraulichkeits-, Datensicherheits- und geistige Eigentumsverpflichtungen.
Artikel 8 – Dienstleistungen
Autorisierte Dienstleistungen; Design und Produktentwicklung, Innenarchitektur und Möbeldesign, Markenstrategie und Branding, Grafikdesign, Marketing und soziale Medien, Fotografie, Video und Produktion, Web, E-Commerce, Anwendung und UI/UX, CRM-Integration, Geschäftsentwicklung, Export, Lead-Generierung und Projektentwicklung einschließlich BOQ, Mengenermittlung, Kosten und technische Dateien.
Artikel 9 – Zentrale technische Kontrolle
BOZBAY hat die letzte Autorität in Bezug auf technischen Umfang, Anwendbarkeit, Team, Methode, Qualität, Dauer, Lieferungen, Revisionsgrenzen und endgültige Genehmigung. Der Franchisenehmer kann ohne Genehmigung keine technischen Verpflichtungen eingehen oder den Umfang akzeptieren.
Artikel 10 – Vertrieb und CRM
Jeder Lead, jedes Meeting, jedes Angebot, jeder Vertrag, jede Rechnung, jede Inkasso- und Folgeaktivität wird zeitnah und genau im genehmigten CRM erfasst. Aufträge, die nicht im CRM erfasst sind, gelten möglicherweise als nicht autorisiert und berechtigen nicht zu einer Umsatzbeteiligung.
Artikel 11 – Sitzungen und Vertretung
Der Franchisenehmer kann Werbeaktionen durchführen und vorläufige Informationen einholen. Die Teilnahme von BOZBAY ist bei der technischen Entdeckung, dem Lösungsdesign, dem endgültigen Angebot, wichtigen Verhandlungen, Umfangsänderungen und der Projektabnahme obligatorisch. Nur autorisierte Personen können eine verbindliche Unterschrift oder Zusage erteilen.
Artikel 12 – Angebote und Verträge
Alle offiziellen Angebote, Rabatte, Zahlungspläne, Lieferverpflichtungen und Kundenvereinbarungen bedürfen der Zustimmung von BOZBAY. Der Franchisenehmer kann keine Nebenabreden treffen, keine geheimen Rabatte oder Entschädigungen erhalten und keine unentgeltliche Arbeit versprechen.
Artikel 13 – Einkommensbeteiligung und Ausgleich
Gemäß Anhang 4 gehören 60 % der ausschüttbaren Projekterträge BOZBAY und 40 % dem Franchisenehmer. Der Abgleich erfolgt auf der Grundlage des Inkassos, nicht der Rechnungsstellung. Das monatliche Projektabstimmungsformular zeigt Inkasso, Steuern, Rückerstattung, genehmigte Kosten, ausschüttungsfähigen Nettobetrag und Parteianteile.
Artikel 14 – Inkasso und Bankgeschäfte
Das bevorzugte Modell ist die zentralisierte Sammlung. Ist eine lokale Einziehung erforderlich, wird das Geld auf das mitgeteilte Firmenkonto eingezahlt, unverzüglich gemeldet und der BOZBAY-Anteil innerhalb der Frist gemäß Anlage 4 übertragen. Bei Verzug ist BOZBAY berechtigt, die Lieferung einzustellen.
Artikel 15 – Lokale Werbung und Verkaufsförderung
Die Kosten für lokale monatliche Werbung, Medienkauf, Veranstaltungen, Sponsoring und Markterschließung trägt der Franchisenehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kampagnen werden mit genehmigten Materialien und Konten durchgeführt; BOZBAY kann die Leistung überprüfen und Korrekturen verlangen.
Artikel 16 – Gebühren und Steuern
Anfängliche Franchisegebühren, Schulungs-, Erneuerungs-, Technologie- oder Marketingbeiträge sind in Anhang 4 aufgeführt. Jede Partei zahlt die ihr auferlegten Steuern. Quellensteuer, Mehrwertsteuer, Zoll- und Überweisungskosten werden rechtssicher und transparent dokumentiert.
Artikel 17 – Markenlizenz
Alle Rechte an BOZBAY-Marken liegen bei BOZBAY. Die Lizenzlaufzeit ist auf die Region, genehmigte Dienste und Kanäle beschränkt. Der Franchisenehmer befolgt das Markenhandbuch, reicht Materialien zur Genehmigung ein und unterbindet unverzüglich die unbefugte Nutzung.
Artikel 18 – Websites, Domainnamen und soziale Medien
Der Domainname, die Website, die Zielseite, das Social-Media-Profil, das Werbekonto und die digitalen Assets, die den Namen BOZBAY enthalten, werden mit Informationen unter der Kontrolle von BOZBAY erstellt oder genehmigt. BOZBAY hat immer administrativen Zugriff. Im Falle einer Kündigung werden sämtliche Vermögenswerte und Passwörter kostenfrei übertragen.
Artikel 19 – Geistiges Eigentum und Produktionen
BOZBAY; Es verfügt über bereits vorhandenes und entwickeltes Know-how, Handbücher, Vorlagen, Systeme, Eingabeaufforderungen, Methoden, Quelldateien und zentrale Produktionen. Rechte des Kunden gehen nur in dem im Kundenvertrag ausdrücklich genannten Umfang und nach vollständiger Bezahlung über.
Artikel 20 – Vertraulichkeit
Die Parteien schützen kommerzielle, technische, finanzielle und Kundeninformationen. Der Franchisenehmer verwendet diese Informationen nur für die Franchise-Aktivität, beschränkt den Zugriff auf den Bedarf und stellt die Einhaltung der Personalvorschriften sicher. Die Vertraulichkeit bleibt auch nach der Kündigung bestehen.
Artikel 21 – Betrugsprävention und Kundenschutz
Der Franchisenehmer darf keine Leads verbergen, Verträge außerhalb des Systems abschließen, Kunden weiterleiten, nicht registrierte Inkassomaßnahmen entgegennehmen, direkt mit dem BOZBAY-Team oder Lieferanten zusammenarbeiten und kein anderes Unternehmen nutzen, um die Umsatzbeteiligung zu überschreiten.
Artikel 22 – Wettbewerbsverbot und Verführungsverbot
Soweit gesetzlich zulässig, dürfen der Franchisenehmer und die kontrollierenden Personen während der Laufzeit und im Zeitraum und Bereich in Anhang 7 keine konkurrierenden Aktivitäten etablieren, die das System kopieren oder geschützte Kunden oder BOZBAY-Mitarbeiter anlocken. Die Bestimmung ist nur im gesetzlich durchsetzbaren Umfang auszulegen.
Artikel 23 – Datenschutz und Cybersicherheit
Die Parteien halten die einschlägigen Datenschutz- und Cybersicherheitsgesetze ein. Daten werden nur in zugelassenen Systemen mit rollenbasiertem Zugriff, starkem Passwort und Multi-Faktor-Authentifizierung gespeichert; Der Verstoß wird unverzüglich gemeldet. Bei Bedarf wird eine Datenverarbeitungsanlage unterzeichnet.
Artikel 24 – Qualitätskontrolle, Schulung und Handbücher
BOZBAY kann Handbücher, Standards, Checklisten und Schulungen veröffentlichen und aktualisieren. Der Franchisenehmer nimmt an Schulungen teil, führt Aktualisierungen durch, lässt Inspektionen zu und behebt Mängel. Ohne die erforderliche Qualitätsfreigabe ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich.
Artikel 25 – Berichterstattung und Prüfung
Der Franchisenehmer stellt eine wöchentliche Pipeline, einen monatlichen Marketing- und Finanzbericht, Bank- und Inkassonachweise, CRM-Aufzeichnungen und einen Jahresplan bereit. BOZBAY kann Betriebs-, Marken-, Digital- und Finanzprüfungen durchführen.
Artikel 26 – Compliance und Ethik
Die Parteien halten sich an die Antikorruptions-, Geldwäsche-, Sanktions-, Wettbewerbs-, Verbraucher-, Werbe- und Arbeitsgesetze. Der Franchisenehmer darf keine unzulässigen Zahlungen leisten, kann nicht mit sanktionierten Parteien zusammenarbeiten und führt angemessene Aufzeichnungen.
Artikel 27 – Versicherung und Haftung
Der Franchisenehmer schließt eine obligatorische und angemessene Gewerbeversicherung ab. Jede Partei ist für ihr eigenes Handeln, Personal und Steuern verantwortlich. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Betrug, Vorsatz, Vertraulichkeit, Verletzung geistigen Eigentums und unbezahlte Beträge.
Artikel 28 – Verstoß und Berichtigung
Bei behebbaren Verstößen erfolgt eine schriftliche Abmahnung und die Frist gemäß Anlage 8. BOZBAY kann die Markennutzung, den Systemzugang, Treffen, Angebote oder Lieferungen aussetzen, bis der wesentliche Verstoß behoben ist.
Artikel 29 – Sofortige Kündigung
BOZBAY kann im Falle von Markenmissbrauch, Mystery Shopping oder Inkasso, Betrug, Bestechung, Datendiebstahl, Verletzung der Privatsphäre, unbefugtem Wettbewerb, wiederholtem Zahlungsverstoß, Rufschädigung, Insolvenz, Verlust der Rechtsvollmacht oder unbefugter Übertragung sofort kündigen.
Artikel 30 – Strafbedingungen und Schadensersatz
Soweit nach geltendem Recht gültig; Die Strafklausel in Anhang 8 gilt für Missbrauch des BOZBAY-Namens, Geheimgeschäfte, Kundenmanipulation, Einbehaltung von BOZBAY-Geldern, unbefugte Registrierung von Markenwerten oder Nutzung nach Beendigung. Weitergehende Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche bleiben vorbehalten.
Artikel 31 – Folgen der Kündigung
Der Franchisenehmer stellt die Nutzung von BOZBAY sofort ein, entfernt die Schilder, überträgt digitale Vermögenswerte und Passwörter, gibt vertrauliche Materialien zurück oder löscht sie sicher, überträgt Kunden und Projekte, schließt Konten und hört auf, so zu tun, als ob eine Beziehung bestünde.
Artikel 32 – Höhere Gewalt
Die von dem außer Kontrolle geratenen Ereignis betroffene Partei gibt eine Meldung ab, reduziert die Auswirkungen und kehrt zur Leistungsfähigkeit zurück. Zahlungsverpflichtungen für fertiggestellte oder abgeholte Werke entfallen nicht. Bei längerfristiger höherer Gewalt kann ein Kündigungsrecht zu vereinbarten Konditionen entstehen.
Artikel 33 – Anwendbares Recht und Streitfall
Anwendbares Recht, Vertragssprache, Verhandlungszeitraum, Mediations- oder Schiedsverfahrensregeln, Standort, Anzahl der Schiedsrichter und Gericht für einstweilige Maßnahmen sind in Anhang 9 aufgeführt. Es sollte eine Struktur gewählt werden, die in beiden Ländern anwendbar ist.
Artikel 34 – Benachrichtigungen
Offizielle Benachrichtigungen werden an die in Anhang 1 aufgeführten Adressen und E-Mail-Adressen auf nach geltendem Recht zulässige Weise gesendet. Änderungen sind nur nach schriftlicher Mitteilung gültig.
Artikel 35 – Übertragung und Änderung der Kontrolle
Der Franchisenehmer darf den Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht übertragen, verpfänden, unterlizenzieren oder die Kontrolle darüber ändern. BOZBAY kann das Franchise-System auf das verbundene Unternehmen oder dessen Nachfolger übertragen.
Artikel 36 – Integrität der Vereinbarung und Änderungen
Der Vertrag und die Anlagen ersetzen frühere Verhandlungen über die Franchise. Änderungen, Verzichtserklärungen und Genehmigungen erfolgen schriftlich durch bevollmächtigte Vertreter. Eine einmalige Nichteinhaltung stellt keinen dauerhaften Verzicht dar.
Artikel 37 – Salvatorische Klausel und Sprache
Unwirksame Bestimmungen werden soweit wie möglich eingeschränkt oder abgeändert, um den rechtmäßigen wirtschaftlichen Zweck zu wahren. Liegt eine Signatur in mehr als einer Sprache vor, wird die Hauptsprache in Anlage 9 bestimmt.
Artikel 38 – Elektronische und Kopiesignaturen
Der Vertrag kann im gesetzlich zulässigen Umfang in gesonderter Ausfertigung und mit elektronischer Signatur unterzeichnet werden. Die Unterschrift bindet das Unternehmen nur durch den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter und vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung des Unternehmens, der Beglaubigung und der örtlichen Formvorschriften.
TEIL IV – ANHÄNGE, UNTERSCHRIFT UND ANTRAGSFORMULARE
Anhang 1 – Parteien, Gebiet und bevollmächtigte Vertreter
Handelsnamen, Register, Adressen, tatsächliche Begünstigte, offizielle Kommunikation, genehmigte Region, Büro und Unterschriftsberechtigung werden ausgefüllt.
Anhang 2 – Autorisierter Servicekatalog
Es umfasst Design, Produktentwicklung, Innenarchitektur, Branding, Grafik, Marketing, soziale Medien, Fotografie, Video, Web, E-Commerce, Anwendung, UI/UX, CRM, Geschäftsentwicklung, Export, Lead-Generierung, BOQ, Kosten und technische Angebote.
Anhang 3 – Autoritätsmatrix
Es bestimmt Promotion, Entdeckung, Umfang, Preis, Rabatt, Kundenvereinbarung, Abholung, Lieferbestätigung, Veröffentlichung und Systemzugriffsberechtigungen.
Anhang 4 – Finanzielle Bedingungen
Es regelt Franchisegebühren, 60 %/40 %-Berechnung, direkte Kostenregeln, Abstimmungstermine, Währungs-, Bank-, Steuer- und Verzögerungsfolgen.
Anhang 5 – Lokaler Marketingplan
Es bestimmt das monatliche Werbebudget, Kanäle, Kampagnengenehmigung, Inhaltskalender, Lead-Ziel, Berichterstattung, Veranstaltung und lokale Marktverantwortung.
Anhang 6 – Leistungsstandards
Es definiert Mindestlead, Meeting, Angebot, Konvertierung, Umsatz, Inkasso, CRM-Abschluss, Kundenzufriedenheit und vierteljährliche Überprüfung.
Anhang 7 – Datenschutz, Betrugsbekämpfung und gesetzliche Beschränkungen
Es bestimmt den geschützten Kunden, das Personal, den Lieferanten, die Region, den Zeitraum und die Einschränkungen gemäß den örtlichen Gesetzen.
Anhang 8 – Verstoß, Korrektur und Strafe
Es umfasst gewöhnliche und erhebliche Verstöße, Korrekturfristen, Aussetzungen, Kündigungen und die Höhe/Formel der Strafe, die vom Anwalt auszufüllen ist.
Anhang 9 – Anwendbares Recht, Schiedsverfahren und Primärsprache
Gesetz, Schiedsinstitution, Ort, Sprache, Anzahl der Schiedsrichter, Interimsgericht und Haupttext sind ausgefüllt.
Anhang 10 – Eröffnungszertifikat
Die Unterzeichnung erfolgt nach Unternehmensüberprüfung, Zahlung, Bürogenehmigung, Schulung, Systeminstallation, Web/Seiten, Werbeplan und Markenkontrolle.
Anhang 11 – Projektmemorandum-Formular
Projektcode, Kunde, Vertragsbetrag, Inkasso, Steuer, Rückerstattung, Werbeausweisgebühr, direkte Kosten, ausschüttbarer Betrag, 60 %- und 40 %-Anteil, Überweisungsdatum und Unterschriften.
Anhang 12 – Ausreise- und Transferbescheinigung
Bestätigt die Entfernung von Beschilderungen, die Übertragung von Domainnamen/Konto, CRM- und Kundendaten, die Rückgabe/Löschung von Dateien, den finanziellen Abschluss und die Beendigung der Markennutzung. AUTORITÄTENMATRIX Aktivität Lokales Büro BOZBAY Türkei Einführungstreffen Franchisenehmer kann BOZBAY verwalten optional Technisches Treffen Gemeinsames Treffen obligatorisch Technischer Umfang BOZBAY verwaltet Endpreis und Rabatt Keine einseitige Autorität BOZBAY schriftliche Genehmigung Kundenvertrag Nur autorisierte Unterzeichner BOZBAY-Genehmigung erforderlich Projektlieferung Keine Lieferung vor Genehmigung BOZBAY-Qualitätsgenehmigung Markenveröffentlichung Entwurf vor Ort erstellt BOZBAY-Genehmigung vor Veröffentlichung
PROJEKTABGLEICHSFORMEL: Ausschüttbarer Projektumsatz Tatsächlich eingenommener Betrag − Anfallende Steuern − Rückerstattungen − An den Kunden weitergegebene Werbeausgaben − Vorab genehmigte direkte Projektkosten Dritter = Ausschüttbarer Projektumsatz. BOZBAY-Anteil: 60 %. Franchisenehmeranteil: 40 %.
UNTERSCHRIFTEN Die Unterzeichner bestätigen, dass sie ordnungsgemäß befugt sind, ihre Unternehmen zu verpflichten, und dass sie diese Vereinbarung und ihre Anhänge gelesen und akzeptiert haben.
PARTEI A / FRANCHISER PARTEI B / FRANCHISE-KÄUFER Handelsname
Vorname, Nachname und Titel
Unterschrift / Firmenstempel
Datum des Inkrafttretens
Ort
Zeuge (optional): ________________________________ ERÖFFNUNGSZERTIFIKAT ☐ Unternehmensüberprüfung abgeschlossen ☐ Franchisegebühren bezahlt oder gesichert ☐ Büro genehmigt ☐ Team ernannt und geschult ☐ CRM- und Berichtssysteme aktiv ☐ Website, Seiten und Werbekonten genehmigt ☐ Lokaler monatlicher Werbeplan genehmigt ☐ Markenhandbuch akzeptiert ☐ Eröffnungsdatum bestätigt Genehmigt von BOZBAY: ________________________ Datum: ______________