BOZBAY AJANS UNABHÄNGIGER LÖSUNGSPARTNER UND RAHMENVEREINBARUNG ZUR UMSATZTEILUNG Langfristiges Kooperationsmodell für Web, Software, Fotografie, Video, Kreativ, Design und andere Expertendienstleistungen
Unternehmen BOZBAY AJANS [VOLLSTÄNDIGER KOMMERZIELLER TITEL / الاسم القانوني الكامل] Lösungspartner [NAME / TITEL / الاسم أو الكيان] Datum des Inkrafttretens [____/____/______] Vertragsnummer [__________]
Diese Vereinbarung regelt die unabhängige kommerzielle Zusammenarbeit und das Modell der Umsatzbeteiligung zwischen den Parteien; Es kommt kein Arbeitsvertrag, keine gewöhnliche Partnerschaft, kein Agentur- oder Franchiseverhältnis zustande.
1. Parteien und Definitionen
1.1. Unternehmen: BOZBAY AJANS [vollständiger Handelsname], MERSİS-Nummer [_____], Steuernummer [_____], Handelsregisternummer [_____], Adresse [_____], im Folgenden als „BOZBAY“ oder „Unternehmen“ bezeichnet. 1.2. Lösungspartner: [vollständiger Name einer natürlichen Person/juristischen Person], T.R./Steuernummer [_____], Adresse [_____], im Folgenden als „Lösungspartner“ bezeichnet. 1.3. Die Parteien werden zusammenfassend als „Parteien“ bezeichnet. 1.4. Der Servicebereich ist der Fachbereich, den der Lösungspartner gemeinsam mit BOZBAY im Rahmen dieser Vereinbarung durchführen wird und ist in Anhang 1 klar definiert. Beispiel: Webentwicklung, Anwendungsentwicklung, Software, Fotografie, Video, Postproduktion, 3D, Grafikdesign, kreative Produktion, UI/UX oder andere spezialisierte Dienstleistungen. 1.5. Ein Projekt ist ein Kundenauftrag, der von BOZBAY oder dem Solution Partner gefunden wird, in den Servicebereich gelangt, erfasst und über das BOZBAY-System genehmigt wird.
2. Rechtsnatur der Vereinbarung
2.1. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die die Grundsätze der unabhängigen kommerziellen Zusammenarbeit und der Aufteilung der Einnahmen regelt. Der Lösungspartner ist kein Angestellter, Lohnbuchhalter, gesetzlicher Vertreter, Agent, Händler, Franchisenehmer oder gewöhnlicher Partnerschaftspartner von BOZBAY; Keine dieser Eigenschaften entsteht, sofern nicht durch einen schriftlichen und ordnungsgemäßen Vertrag etwas anderes festgelegt wird. 2.2. Der Solution Partner führt die Arbeitsorganisation im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch; ist für seine eigenen Steuern, SSI, Lizenzen, Rechnungen/E-Dokumente und andere rechtliche Verpflichtungen verantwortlich. Darüber hinaus werden Kundenstandards, Liefertermine, Sicherheit, Qualität, Markennutzung und Projektkoordination gemäß dem Projektsystem und den schriftlichen Verfahren von BOZBAY durchgeführt. 2.3. Die Parteien stellen sicher, dass die tatsächliche Umsetzung der Beziehung mit dieser Unabhängigkeit vereinbar ist. Führen die tatsächlichen Arbeitsbedingungen nach zwingendem Recht zu einer abweichenden Rechtsqualifikation, bleiben die zwingenden Bestimmungen vorbehalten.
3. Zweck und Kooperationsmodell
3.1. Ziel ist der Aufbau einer langfristigen, transparenten und skalierbaren Lösungspartnerschaft durch die Kombination der Expertise des Solution Partners mit der Marke, dem Vertrieb, dem Kunden-, Projektmanagement- und Betriebssystem von BOZBAY. 3.2. Der Lösungspartner wird sowohl die von BOZBAY erbrachten Arbeiten als auch die Arbeiten, die sich aus seinen eigenen kommerziellen Aktivitäten ergeben und in seinen Leistungsbereich fallen, über das BOZBAY-System ausführen. Es ist dem Lösungspartner untersagt, die Kunden und Chancen außerhalb des Servicebereichs durch Verbergen vor BOZBAY abzuschließen und während der Vertragslaufzeit zu erhalten.
4. Leistungsbereich und Stellenbeschreibung
4.1. Das genaue Fachgebiet, die Lieferungen, der Qualitätsstandard, die Verantwortlichkeiten, die Kapazität, die Reaktionszeiten und die zu verwendenden Tools des Lösungspartners sind in Anhang 1 der Leistungs- und Stellenbeschreibung aufgeführt. Auszufüllende Feldinformationen Fachwissen / Service [________________________________] Hauptleistungen [________________________________] Technische Standards [________________________________] Monatliche / Projektkapazität [________________________________] Lieferzeit / SLA [________________________________] Revisionssystem [________________________________] Verwendete Software / Tools [________________________________] Spezifische Verantwortlichkeiten [________________________________]
5. Projekt- und Kundenquelle
5.1. Projekte können klassifiziert werden als (a) von BOZBAY gefundene Jobs, (b) vom Lösungspartner gefundene Jobs und (c) Jobs, die aus gemeinsamen Marketing-, Referenz-, Werbe-, Franchise- oder anderen Kanälen stammen. 5.2. Alle aktiven Opportunities, die in den Servicebereich gelangen, werden spätestens innerhalb von zwei Werktagen ab dem Datum des ersten Kontakts im CRM-/Projektsystem von BOZBAY erfasst. Es darf keine unregistrierten Kunden, Geheimangebote, Geheimkollektionen oder Nebenabreden geben, bei denen eine der Parteien die andere ausschließt. 5.3. Projekteigentum und Umsatzbeteiligung erfolgen gemäß dem in Anhang 2 für dieses Projekt oder diese Projektkategorie festgelegten Satz, unabhängig davon, wer den Kunden zuerst findet.
6. Umsatzbeteiligung und Geschäftsbedingungen
6.1. Der Umsatzbeteiligungssatz ist in dieser Satzung nicht als festgeschrieben. Die Parteien schreiben und unterzeichnen den Tarif, die Berechnungsgrundlage und die direkten Kosten im Anhang-2-Formular „Geschäftsbedingungen“ auf Basis eines Servicebereichs oder eines Projekts. Handelsartikelabgleich BOZBAY-Anteil % [____] Lösungspartneranteil % [____] Berechnungsbasis [Erfasste Nettoprojekteinnahmen / Bruttoservicegebühr / Sonstiges: ______] Direkte Projektausgaben [________________________________] Steuer-/Quellen-/Mehrwertsteueranwendung [________________________________] Zahlungsbedingung [________________________________]
6.2. Sofern sich aus Anlage 2 nichts anderes ergibt, werden für die Ausschüttung ausschließlich die tatsächlich vom Kunden eingezogenen Beträge zugrunde gelegt, deren Rückgabe-/Rückbuchungsrisiko erloschen ist. Der Anteil des Solution Partners an dem vom Kunden nicht eingezogenen Betrag wird nicht geschuldet. 6.3. Jede Partei stellt für ihren Anteil eine Rechnung/ein E-Dokument gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus. Das Steuermodell wird vom Finanzberater entsprechend der Rechtsform der Parteien angewendet. 6.4. BOZBAY bietet einen Projektabgleich mit Projekteinnahmen, Erträgen und Verrechnungen, direkten Ausgaben und Beteiligungsbeträgen. Der Lösungspartner hat das Recht, angemessene Aufzeichnungen zu überprüfen.
7. Exklusivität, Verbot der Beauftragung Dritter und Interessenkonflikte
7.1. Während der Vertragslaufzeit darf der Lösungspartner ohne die schriftliche Genehmigung von BOZBAY keine direkten oder indirekten Geschäfte mit bestehenden Kunden, aktiven potenziellen Kunden, Franchise-Büros, Geschäftspartnern oder kommerziellen Kontakten von BOZBAY tätigen, die über BOZBAY im in Anhang 1 definierten Servicebereich getroffen wurden. 7.2. Der Lösungspartner kann keine neue Aufgabe innerhalb seines Servicebereichs im eigenen Namen, im Namen eines anderen Unternehmens, durch einen Verwandten/Angestellten/Freiberufler oder durch einen Dritten übernehmen, ohne dies vor BOZBAY zu verbergen. Eine solche Gelegenheit wird dem BOZBAY-System mitgeteilt und die Geschäftsbedingungen werden von den Parteien festgelegt. 7.3. Aktivitäten außerhalb des Servicebereichs des Lösungspartners, die nicht mit den Kunden, Informationen, Ressourcen oder Markenwerten von BOZBAY in Zusammenhang stehen, sind kostenlos. Die Zusammenarbeit mit Dritten im Servicebereich bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BOZBAY. Diese Einschränkung soll die berechtigten kommerziellen Interessen von BOZBAY schützen. 7.4. Jeder Interessenkonflikt wird unverzüglich schriftlich offengelegt. Der Solution Partner kann keine versteckten Provisionen, Empfehlungsgebühren, Lieferantenanteile oder andere wirtschaftliche Vorteile von BOZBAY akzeptieren.
8. Kundenbeziehungen und Befugnisbeschränkungen
Der Lösungspartner kann im Namen von BOZBAY keine verbindlichen Preise, Rabatte, Laufzeiten, Garantien oder rechtlichen Verpflichtungen eingehen; Eine schriftliche Genehmigung ist erforderlich. Kundenangebote, Umfangsänderungen und Inkassobedingungen durchlaufen den Genehmigungsprozess von BOZBAY. Der Solution Partner verarbeitet wichtige Gespräche mit dem Kunden im CRM/Projektsystem. Kundenbeschwerden, Datenschutzverletzungen, Zahlungsprobleme oder Projektrisiken werden BOZBAY unverzüglich gemeldet.
9. Projektmanagement, Lieferung und Archivbestellung
9.1. Der Solution Partner speichert regelmäßig alle Projektproduktionen, Quelldateien, Briefings, Versionen, Kundengenehmigungen, Lizenzen, Code-Repositories, Mediendateien und Lieferpakete in dem von BOZBAY festgelegten Ordner, Cloud, Repository oder Projektmanagementsystem. 9.2. Eine einzelne Kopie der Projektdateien darf nicht auf einem persönlichen Computer, einer persönlichen Cloud oder in einem Konto gespeichert werden, das keinen Zugriff auf BOZBAY hat. Aktuelle Arbeitsdateien werden regelmäßig mit dem zentralen System synchronisiert. 9.3. Am Ende jedes Projekts liefert der Solution Partner die fertigen Outputs und ggf. Quell-/Offendateien, Zugriffsinformationen, Lizenzaufzeichnungen, technische Dokumentation und Übergabenotizen an das BOZBAY-System. 9.4. Die Nichteinhaltung des Dateiübermittlungs- und Archivierungsstandards kann als schwerwiegender Verstoß angesehen werden, wenn dadurch die Geschäftskontinuität des Kunden oder des Unternehmens gefährdet wird.
10. Qualitäts-, Kapazitäts- und Leistungsstandard
10.1. Der Solution Partner verpflichtet sich, die in Anlage 1 genannten Qualitäts-, Termin-, Kapazitäts-, Reaktionszeit- und technischen Standards einzuhalten. 10.2. Bei wiederholter Verzögerung, unvollständiger Lieferung, mangelhafter Qualität, mangelnder Kommunikation oder andauernder Kapazitätsverringerung ohne triftigen Grund kann BOZBAY eine schriftliche Korrekturmitteilung geben und eine angemessene Frist zur Wiederherstellung einräumen. 10.3. Wird der wesentliche oder wiederholte Verstoß nicht behoben, kann BOZBAY die Vergabe neuer Projekte aussetzen, eine kontrollierte Übertragung bestehender Arbeiten verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei diesem Artikel handelt es sich um einen kommerziellen Dienstleistungsstandard, nicht um ein Disziplinarsystem für Lohnarbeiter.
11. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
11.1. Für jedes Projekt werden die an den Kunden zu übertragenden oder zu lizenzierenden Rechte gemäß der Kundenvereinbarung und Projektbeschreibung von BOZBAY festgelegt. Der Solution Partner verpflichtet sich, die von ihm im Rahmen des Projekts geschaffenen rechtlich übertragbaren finanziellen Rechte an BOZBAY zu übertragen, soweit dies zur Erfüllung der Kundenverpflichtungen durch BOZBAY bzw. zur Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte zugunsten von BOZBAY erforderlich ist; Bei Bedarf wird ein separates schriftliches Übertragungsdokument auf der Grundlage von Arbeit und Rechten unterzeichnet. 11.2. Insbesondere in Bezug auf Software, Website, Code, UI/UX, Design, Fotografie, Video, Animation, 3D, Rendering, Grafiken, Vorlage, Text, Kampagnenmaterial, Strategiedokument, Projektdatei und ähnliche Ergebnisse wird die Rechtekette so festgelegt, dass die Lieferung an den Kunden nicht verhindert wird. 11.3. Das Tool, die Bibliothek, das Framework, die Voreinstellung, die Methodik oder das allgemeine Know-how, über das der Lösungspartner vor Vertragsabschluss verfügte, verbleibt bei ihm. Allerdings werden Dritte oder bereits in das Projekt eingebundene Elemente vorab schriftlich bei BOZBAY angemeldet und die Nutzungserlaubnis erläutert. 11.4. Der Lösungspartner darf BOZBAY oder die Arbeit, den Kundennamen, das Bildmaterial, die Quelldatei oder das Ergebnis des Kunden nicht in seinem Portfolio, seinen sozialen Medien, seiner Website, seinem Wettbewerb oder seiner Präsentation gegenüber Dritten verwenden; Eine vorherige schriftliche Zustimmung von BOZBAY und ggf. des Kunden ist erforderlich.
12. Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheit
12.1. Kundenlisten, Lead-Informationen, Preise, Margen, Verträge, Angebote, Finanzinformationen, Designs, Codes, Quelldateien, Passwörter, Strategien, CRM-Datensätze, Franchise-Informationen, Mitarbeiter-/Lieferanteninformationen, Prozesse, Eingabeaufforderungen und Know-how sind vertraulich. 12.2. Vertrauliche Informationen werden nur zum Vertragszweck und nach dem Grundsatz der bedarfsgerechten Zugriffserfüllung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, persönliche Speicherung, unerlaubtes Kopieren oder die Nutzung für persönliche Zwecke ist untersagt. 12.3. Solange die Geheimhaltungsverpflichtung nach Beendigung des Vertrags weiterhin ein Geschäftsgeheimnis darstellt; Für sonstige vertrauliche Informationen beträgt die Dauer mindestens fünf Jahre. 12.4. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, handeln die Parteien im Einklang mit der KVKK und den geltenden Datenschutzbestimmungen; Bei Bedarf wird auch eine Anlage zur Datenverarbeitung unterzeichnet.
13. Nichtumgehung / Nichtunterlassung von Parteien
13.1. Der Lösungspartner kann nicht direkt oder indirekt die gleiche oder damit verbundene Arbeit mit dem Kunden, Lead, Franchise, Lieferanten oder Geschäftspartner ausführen, den er über BOZBAY trifft, unter Ausschluss von BOZBAY. 13.2. BOZBAY schaltet den Solution Partner auch nicht in betrügerischer Absicht aus, um ihm seinen verdienten und vereinbarten Umsatzanteil an der gemeinsam durchgeführten Arbeit zu entziehen, der vom Solution Partner im Rahmen dieser Vereinbarung eindeutig erfasst wird. 13.3. Dieser gegenseitige Schutz bleibt für [12/24] Monate nach Beendigung der Vereinbarung bestehen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, und zwar in Bezug auf Kunden, die im BOZBAY-System aktiv sind oder in den letzten zwölf Monaten gehandelt wurden.
14. Nutzung von Marken, Namen und digitalen Vermögenswerten
14.1. Der Name, das Logo, die Domainnamen, Social-Media-Konten, Präsentationsvorlagen und Markenmaterialien von BOZBAY gehören BOZBAY. Der Solution Partner verfügt über eingeschränkte Nutzungsrechte nur für das Projekt und gemäß den schriftlichen Markenregeln. 14.2. Der Lösungspartner darf kein Unternehmen unter dem Namen BOZBAY gründen, keinen Domainnamen/ein Konto registrieren, kein Werbekonto eröffnen oder sich als Partner oder autorisierter Vertreter von BOZBAY ausgeben. Eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist erforderlich.
15. Tools, Lizenzen und Elemente Dritter
15.1. Welche Software, Geräte, Hosting, Stockinhalte, Schriftarten, Add-Ons, APIs, Modelle, Plugins oder Lizenzen von wem bereitgestellt werden, wird in Anhang 1 oder in Projektform beschrieben. 15.2. Der Lösungspartner darf keine Inhalte Dritter verwenden, die nicht lizenziert oder raubkopiert sind oder die Rechte des Kunden/BOZBAY gefährden; informiert BOZBAY über die Lizenzbedingungen Dritter.
16. Inkasso und Geldfluss
16.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt der Einzug beim Kunden auf das offizielle Bankkonto von BOZBAY oder über den von BOZBAY schriftlich festgelegten Inkassokanal des Unternehmens. Der Lösungspartner kann im Namen von BOZBAY keine Zahlungen auf ein persönliches Konto tätigen. 16.2. Auch wenn der Kunde vom Lösungspartner gefunden wird, erfolgt das Angebot, der Vertrag, die Rechnungsstellung und die Abholung der unter der Marke BOZBAY oder im Rahmen eines gemeinsamen Projektsystems durchgeführten Arbeiten über das BOZBAY-System; Abweichende Modelle können nur mit schriftlicher Genehmigung projektbezogen eingesetzt werden.
17. Steuern, SSI und unabhängiger Status
17.1. Der Solution Partner ist für die Steuern, Prämien, Lizenzen, Mitarbeiter, Subunternehmer und Buchhaltungspflichten im Zusammenhang mit seinen eigenen kommerziellen Aktivitäten verantwortlich. 17.2. Der Solution Partner führt seine eigenen Mitarbeiter oder Subunternehmer in einer gegenüber BOZBAY verantwortlichen Weise; Ohne die vorherige Zustimmung von BOZBAY kann kein Zugriff auf Kundendaten oder vertrauliche Informationen gewährt werden. 17.3. Der Umsatzanteil in dieser Vereinbarung ist kein Lohn/Gehalt; Es handelt sich um einen unabhängigen kommerziellen Service und die Aufteilung der Projekteinnahmen. Vorbehalten bleiben konkrete Sachverhalte, die nach zwingendem Recht abweichend charakterisiert sein können.
18. Vertragslaufzeit und jährliche kommerzielle Überprüfung
18.1. Der Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit/langfristig. Die Satzung muss nicht jedes Jahr neu unterzeichnet werden. 18.2. Die Parteien überprüfen mindestens einmal im Jahr den Servicebereich, die Umsatzbeteiligung, die Kapazität, die Preisgestaltung, das SLA und die kommerziellen Ziele. Änderungen können durch Erneuerung von Anhang 1/Anhang 2 vorgenommen werden; Die Satzung bleibt in Kraft.
19. Kündigungs- und Urlaubsmechanismus
19.1. Jede Partei kann die Vereinbarung auf übliche Weise mit einer Frist von [60] Tagen schriftlich nach Ablauf der anfänglichen Mindestkooperationsdauer von [12] Monaten kündigen. Die Parteien können diese Fristen in Anhang 3 ändern. 19.2. Eine sofortige Kündigung ist aus berechtigten Gründen möglich bei Verletzung der Vertraulichkeit, Kunden-/Umsatzeinbehalt, unbefugter Inkasso, schwerwiegender IP-Verletzung, Betrug, Betrug, unbefugter Nutzung der Marke BOZBAY, Datenverstoß, Kundenhinterziehung oder schwerwiegendem Vertrauensbruch, der nicht behoben werden kann. 19.3. Bei behebbaren Verstößen erhält der Verletzer in der Regel eine schriftliche Mahnung und eine Korrekturfrist von [10] Werktagen. Wird das Problem nicht rechtzeitig gelöst, entsteht das Kündigungsrecht.
20. Projekte nach Beendigung und Übergabe
Für laufende Projekte wird ein schriftlicher Übergangsplan erstellt, damit der Kunde davon nicht betroffen ist. Der Solution Partner liefert alle aktuellen Dateien, Quellcodes, Zugriffe, Dokumentationen, Medien und Projektunterlagen. Der Umsatzanteil an abgeschlossenen Arbeiten, der eingezogen wurde/wird, wird gemäß Anlage 2 und Projektabgleich berechnet. Die Nutzung des BOZBAY-Namens, der Konten, Daten und Kundeninformationen endet mit sofortiger Wirkung. Die Bestimmungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, Nichtumgehung, Zahlung und Streitigkeiten bleiben aufgrund ihrer Natur in Kraft.
21. Vertragsstrafen, Schadensersatz und Aufrechnung
21.1. Die Parteien können in Anhang 3 die Höhe der Vertragsstrafe festlegen, die für die Verschleierung von Kunden/Einnahmen, die Deaktivierung von BOZBAY, die unbefugte Nutzung vertraulicher Informationen oder Kundendaten, Markenmissbrauch und schwerwiegende Verletzungen des geistigen Eigentums anzuwenden ist. 21.2. Die Anwendbarkeit der Strafklausel und ihre richterliche Beurteilung unterliegen zwingenden türkischen Rechtsvorschriften. Ein über die Vertragsstrafe hinausgehender Schadensersatz bleibt BOZBAY vorbehalten und kann gerichtlich geltend gemacht werden.
22. Haftung und Freistellung
22.1. Jede Partei ist für den direkten Schaden verantwortlich, der der anderen Partei aufgrund ihres eigenen Verschuldens, einer rechtswidrigen Handlung, einer Lizenzverletzung, einer Verletzung der Privatsphäre/Daten oder einer unbefugten Handlung entsteht. 22.2. Der Lösungspartner stellt BOZBAY im Umfang seines Verschuldens von Ansprüchen frei, die sich aus der Nutzung von Inhalten/Codes durch ihn oder seinen zugelassenen Subunternehmer ergeben, die Rechte Dritter verletzen.
23. Streitbeilegung und anwendbares Recht
23.1. Für den Vertrag gilt das Recht der Republik Türkei. 23.2. Die Parteien suchen zunächst in hochrangigen Treffen nach einer Lösung; Liegt ein Gerichtsverfahren, eine Mediation oder andere zwingende Antragsverfahren vor, kommen diese zur Anwendung. 23.3. Der zuständige Ort sind die Gerichte und Vollstreckungsämter, an denen BOZBAY seinen Hauptsitz hat, unbeschadet der strengen Zuständigkeitsregeln: [BURSA / ______].
24. Hinweise, Änderungen und Salvatorische Klausel
24.1. Offizielle Benachrichtigungsadressen sind in Anhang 3 aufgeführt. Meldungen zum Geschäftsbetrieb können über das Unternehmens-E-Mail-/Projektsystem erfolgen; Rechtliche Mitteilungen wie Kündigung und Verzug erfolgen gemäß dem in der geltenden Gesetzgebung vorgeschriebenen Verfahren. 24.2. Änderungen dieser Vereinbarung und ihrer Anhänge sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich und von autorisierten Personen genehmigt werden. 24.3. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen; Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem Zweck am nächsten kommt.
25. Integrität und Prioritätsreihenfolge
25.1. Diese Vereinbarung ist ein Ganzes mit Anhang 1 Leistungs- und Stellenbeschreibung, Anhang 2 Geschäftsbedingungen und Umsatzbeteiligung, Anhang 3 Sonderbedingungen und Unterschriftsinformationen. 25.2. Stehen die projektbezogen unterzeichnete Sonderkondition und der Hauptvertrag im Widerspruch, so hat die Sonderkondition nur im Hinblick auf das jeweilige Projekt Vorrang; Die Datenschutz-, IP-, Datensicherheits- und Markenschutzbestimmungen bleiben in Kraft, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben werden.
ANHANG 1 – DIENSTLEISTUNGS- UND JOBBESCHREIBUNG Titel Auszufüllen: Fachwissen des Lösungspartners [____________________________] Serviceumfang [____________________________] Arbeiten außerhalb des Leistungsumfangs [____________________________] Lieferungen [____________________________] SLA/Lieferzeit [____________________________] Revisions-/Änderungsregel [____________________________] Qualitätsstandard [____________________________] Monatliche Kapazität [____________________________] Zu verwendende Systeme [____________________________] Archiv-/Dateistandard [____________________________] Kundenkommunikationsbefugnis [____________________________] Verwendung durch Auftragnehmer [Erlaubt / Schriftliche Genehmigung / Verboten]
ANHANG 2 – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND UMSATZTEILUNG Artikel Memorandum Projekt-/Dienstleistungskategorie [____________________________] BOZBAY-Umsatzanteil % [____] Lösungspartner-Umsatzanteil % [____] Vertriebsbasis [____________________________] Direkte Ausgaben [____________________________] Inkassokanal BOZBAY Offizielles Bankkonto / [anderes schriftliches Modell] Rechnungsstellung [____________________________] Zahlungsfrist [____] Werktage Rückgabe / Rückbuchung [____________________________] Mindestziel / Kapazität [____________________________] Jährliches Überprüfungsdatum [____/____]
ANHANG 3 – BESONDERE BEDINGUNGEN, STRAFEBESTIMMUNGEN UND BENACHRICHTIGUNG Titel Wert Anfänglicher Mindestkooperationszeitraum [____] Monate Ordentliche Kündigungsbenachrichtigung [____] Tage Korrekturzeitraum [____] Werktage Nichtumgehung nach der Beendigung [____] Monate Strafklausel [________ TL / Projekteinkommen x ___ / Sonstiges] BOZBAY-Benachrichtigungs-E-Mail [____________________________] Lösungspartner-Benachrichtigungs-E-Mail [____________________________] Autorisiert Gericht/Vollstreckungsamt [____________________________]
UNTERSCHRIFTSEITE Die Parteien erklären, dass sie die Vereinbarung und ihre Anhänge gelesen und verstanden haben, sie aus freien Stücken akzeptiert haben und sie mit ihrer autorisierten Unterschrift in Kraft setzen. BOZBAY AJANS SOLUTION PARTNER Vollständiger Titel: ______________________ Name/Titel: ______________________ Bevollmächtigter: _________________________ Bevollmächtigter/Person: ____________________ Position: __________________________ Steuer-/Steuernummer: __________________ Unterschrift: ___________________________ Unterschrift: ________________________ Datum: ____/____/______ Datum: ____/____/______